Tipps und Infos für Tagespflegepersonen
1. Betreuungsformen - b) Babysitting

Tipps und Infos für Tagespflegepersonen
a) Überblick
b) Babysitting
c) Kinderfrau
d) Tagespflege
e) Tagesgroßpflege
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b) Babysitting
c) Kinderfrau
d) Tagespflege
e) Tagesgroßpflege

Mitglieder dürfen gerne individuelle Fragen an das Laufstallteam schicken.
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Wenn das Babysitting im Haushalt der Eltern stattfindet, ist keinerlei Kontrolle seitens des Jugendamtes erforderlich.
Spezielle Kurse, wie bspw. Erste Hilfe am Baby, sind zwar sinnvoll, aber keine Pflicht. Findet die Betreuung jedoch im Haushalt des Babysitters statt, gelten die gleichen Regelungen bezüglich Pflegeerlaubnis wie bei der Tagespflege:
Wenn die Kinderbetreuung über 15 Stunden wöchentlich stattfindet oder über einen Zeitraum von über drei Monaten pro Kalenderjahr, ist eine Pflegeerlaubnis notwendig. Sie dürfen also drei Monate im Jahr (insgesamt) Kinder betreuen, ohne eine Pflegeerlaubnis zu haben.