Betreuungsstelle
Rolf-Wilhelm Müller
53757 Sankt Augustin
Betreuungsart: Vermittlungsstelle
Betreuungsform: Vollzeit
Träger der Einrichtung: gewerblich
gefördert durch: sonst wen
Freie Plätze:
Planen Sie regelmäßige Elternabende ein, an denen Sie das Verhalten des Kindes besprechen und Erziehungsziele und -details durchgehen. Gespräche zwischen Tür und Angel – womöglich noch in Anwesenheit der Kinder – sind fehl am Platz und öffnen Missverständnissen Tür und Tor. Hier sollte nur ein tägliches „Update“ stattfinden, ob es Besonderheiten an diesem Tag gab. In einer entspannten Situation können Sie Konfliktpunkte leichter ansprechen. Machen Sie direkt einen konstruktiven Vorschlag, wie es zukünftig besser laufen kann. Vermeiden Sie es, die Eltern zu kritisieren oder gar zu bevormunden. Äußern Sie stets freundlich und sachlich, aber bestimmt, wenn etwas den Betreuungsablauf oder auch das Zusammenspiel zwischen den Eltern und Ihnen stört. Fressen Sie Missstände nicht in sich hinein, sondern sprechen Sie offen darüber. Oft stellt sich heraus, dass sich die Mutter mit einem Problem schon lange auseinander gesetzt hat, ihr aber bei vielleicht etwas heiklen Themen der Mut fehlte oder sich einfach keine Gelegenheit für eine Aussprache ergab.
Solange kein Vertrag unterschrieben ist, besteht auch kein Betreuungsverhältnis. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen, mit Beginn der Betreuung auch den Vertrag zu unterschreiben, besonders nicht, wenn der Betreuungsbeginn noch in weiter Ferne liegt. Leider kommt es sehr häufig vor, dass doch noch kurzfristig die Meinung geändert wird (z.B. durch Erhalt eines Krippenplatzes) und unmittelbar vor dem Betreuungsbeginn die ganze Sache platzt. Dies ist insofern sehr ärgerlich, weil es der Tagespflegeperson kaum möglich ist, dann noch kurzfristig ein neues Tageskind zu finden.
Wir empfehlen grundsätzlich, wenn möglich spätestens 2 bis 4 Wochen vor Beginn der Eingewöhnung des Kindes, den unterschriebenen Vertrag samt eventuellem Kostenübernahmebescheid des Jugendamts bei einer geförderten Betreuung vorliegen zu haben. Handelt es sich um eine längere Zeitspanne bis zum Betreuungsbeginn, raten wir dringend dazu, wenigstens einen Vorvertrag abzuschließen und sich mit einer Kaution abzusichern (LAUFSTALLER finden einen Vorvertrag in ihrem Downloadbereich: Betreuungsvereinbarung, Kautionsvereinbarungen. Noch kein Laufstaller? Hier können Sie sich anmelden.). Kommt letztendlich kein Betreuungsverhältnis zustande, überbrückt die Kaution etwas den Verdienstausfall und deckt den Aufwand einer erneuten Tageskind-Suche oder dient während eines Betreuungsverhältnisses als Sicherheit, falls es mal zu Zahlungsunregelmäßigkeiten oder einer fristlosen Kündigung kommt.
Betreuungsform: Vollzeit
Träger der Einrichtung: gewerblich
gefördert durch: sonst wen
Freie Plätze:

In der Regel arbeiten Tagespflegepersonen als Tagesmütter oder - väter selbstständig im eigenen Haushalt, jedoch "ohne ein Gewerbe" (wichtig) anzumelden. Sie betreuen neben den eigenen Kindern in der Regel maximal fünf Tageskinder aus anderen Familien. (Einige Bundesländern gewähren teilweise für mehr als fünf Kinder eine Pflegeerlaubnis.) Ob eine behördliche Zulassung durch das Jugendamt erforderlich ist, bestimmt die Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden bzw. ob die Betreuung auf Dauer angelegt ist. Nur wenn die Kinderbetreuung nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich insgesamt stattfindet und nicht länger als drei Monate im Jahr Kinder betreut werden, ist keine Pflegeerlaubnis notwendig.
Wird die Betreuungszeit bzw. -dauer überschritten, braucht die Tagespflegeperson unbedingt eine Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt.
Wird die Betreuungszeit bzw. -dauer überschritten, braucht die Tagespflegeperson unbedingt eine Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt.
Planen Sie regelmäßige Elternabende ein, an denen Sie das Verhalten des Kindes besprechen und Erziehungsziele und -details durchgehen. Gespräche zwischen Tür und Angel – womöglich noch in Anwesenheit der Kinder – sind fehl am Platz und öffnen Missverständnissen Tür und Tor. Hier sollte nur ein tägliches „Update“ stattfinden, ob es Besonderheiten an diesem Tag gab. In einer entspannten Situation können Sie Konfliktpunkte leichter ansprechen. Machen Sie direkt einen konstruktiven Vorschlag, wie es zukünftig besser laufen kann. Vermeiden Sie es, die Eltern zu kritisieren oder gar zu bevormunden. Äußern Sie stets freundlich und sachlich, aber bestimmt, wenn etwas den Betreuungsablauf oder auch das Zusammenspiel zwischen den Eltern und Ihnen stört. Fressen Sie Missstände nicht in sich hinein, sondern sprechen Sie offen darüber. Oft stellt sich heraus, dass sich die Mutter mit einem Problem schon lange auseinander gesetzt hat, ihr aber bei vielleicht etwas heiklen Themen der Mut fehlte oder sich einfach keine Gelegenheit für eine Aussprache ergab.
Solange kein Vertrag unterschrieben ist, besteht auch kein Betreuungsverhältnis. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen, mit Beginn der Betreuung auch den Vertrag zu unterschreiben, besonders nicht, wenn der Betreuungsbeginn noch in weiter Ferne liegt. Leider kommt es sehr häufig vor, dass doch noch kurzfristig die Meinung geändert wird (z.B. durch Erhalt eines Krippenplatzes) und unmittelbar vor dem Betreuungsbeginn die ganze Sache platzt. Dies ist insofern sehr ärgerlich, weil es der Tagespflegeperson kaum möglich ist, dann noch kurzfristig ein neues Tageskind zu finden.
Wir empfehlen grundsätzlich, wenn möglich spätestens 2 bis 4 Wochen vor Beginn der Eingewöhnung des Kindes, den unterschriebenen Vertrag samt eventuellem Kostenübernahmebescheid des Jugendamts bei einer geförderten Betreuung vorliegen zu haben. Handelt es sich um eine längere Zeitspanne bis zum Betreuungsbeginn, raten wir dringend dazu, wenigstens einen Vorvertrag abzuschließen und sich mit einer Kaution abzusichern (LAUFSTALLER finden einen Vorvertrag in ihrem Downloadbereich: Betreuungsvereinbarung, Kautionsvereinbarungen. Noch kein Laufstaller? Hier können Sie sich anmelden.). Kommt letztendlich kein Betreuungsverhältnis zustande, überbrückt die Kaution etwas den Verdienstausfall und deckt den Aufwand einer erneuten Tageskind-Suche oder dient während eines Betreuungsverhältnisses als Sicherheit, falls es mal zu Zahlungsunregelmäßigkeiten oder einer fristlosen Kündigung kommt.
Haftungsausschluss
Der Inhalt dieses Portraits wurde in Eigenverantwortung des entsprechenden Autors eingestellt und nicht von LAUFSTALL.de geprüft oder zensiert. Kontakte werden nicht durch LAUFSTALL.de geknüpft. Sie müssen selbst durch Besuche und Eingewöhnungszeit prüfen, ob ein Betreuungsverhältnis passt oder nicht. Bei Zweifeln, oder schwierigen Fällen kontaktieren Sie bitte eine regionale Vermittlungsstelle oder das zuständige Jugendamt.
Der Inhalt dieses Portraits wurde in Eigenverantwortung des entsprechenden Autors eingestellt und nicht von LAUFSTALL.de geprüft oder zensiert. Kontakte werden nicht durch LAUFSTALL.de geknüpft. Sie müssen selbst durch Besuche und Eingewöhnungszeit prüfen, ob ein Betreuungsverhältnis passt oder nicht. Bei Zweifeln, oder schwierigen Fällen kontaktieren Sie bitte eine regionale Vermittlungsstelle oder das zuständige Jugendamt.
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