NRW-Tagesmütter dürfen zu Hause nicht rauchen
14.08.2011
In Räumen, die für die Kindertagespflege bestimmt sind, darf nicht geraucht werden. So schreibt es das neue Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen vor. Galt bisher nur ein Rauchverbot in Anwesenheit der Kinder, ist ab sofort das Rauchen auch nach Feierabend nur in Räumen gestattet, in denen die Kinder sich während der Betreuungszeit nicht aufhalten.
Was für Kitas schon lange gilt, ist nun auch für die Kindertagespflege durchgesetzt. Der Grund: der Rauch lagere sich auf Möbel und Spielzeug ab, das die Tageskinder dann in den Mund nehmen könnten.
In Räumen, die für die Kindertagespflege bestimmt sind, darf nicht geraucht werden. So schreibt es das neue Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen vor. Galt bisher nur ein Rauchverbot in Anwesenheit der Kinder, ist ab sofort das Rauchen auch nach Feierabend nur in Räumen gestattet, in denen die Kinder sich während der Betreuungszeit nicht aufhalten.
Was für Kitas schon lange gilt, ist nun auch für die Kindertagespflege durchgesetzt. Der Grund: der Rauch lagere sich auf Möbel und Spielzeug ab, das die Tageskinder dann in den Mund nehmen könnten.

