Hallo Martha,
prinzipiell kannst Du alles absetzen, was mit Deiner Tätigkeit zusammenhängt. Die Frage ist nur, zu welchen Anteilen? Wenn Du das Auto z.B. nur für die Tätigkeit benutzt, wäre eine 100%ge Absetzung möglich, andererseits müsste das ggf. mit einem 2. Auto glaubhaft gemacht werden müssen. Ansonsten anteilig. Dasselbe gilt für Gärtnerarbeiten, Köchin usw.: wenn Du nachweisen kannst, dass Du diese Arbeiten nur wegen der Kindertagespflege durchführen lässt, kannst Du es voll absetzen. Das hört dann aber schon damit auf, wenn der Gärtner den kompletten Garten pflegt und Du ihn in Deiner Freizeit nutzt. Die Köchin so viel kocht, dass Deine Familie auch davon profitiert. Die Putzfrau auch die andere Hälfte des Hauses putzt, der nur von Dir und Deiner Familie genutzt wird. Ganz so einfach ist es also nicht, auch wenn der Steuerberater das so einfach erscheinen läßt. Gerade die Kindertagespflege ist so kompliziert, dass viele Steuerberater davon die Finger lassen. Und eben weil es nicht so einfach ist, hat man nur für uns die BKP eingerichtet, das hat schon seinen Grund!
Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie sie Köchin, Gärtner usw. verrichten, lassen sich dann vielleicht anderweitig absetzen. Krippenwagen, Spielparadies im Garten und sonstige größere Anschaffungen sind ursächlich mit der Tätigkeit in Zusammenhang zu bringen, dürften aber eher über mehrere Jahre abzuschreiben sein.
Das Geschäftsessen, finde ich persönlich, geht etwas zu weit, wenn es eher gemütlichen "Tratsch-Charakter" hat, das dürfte sich auch auf dem Bewirtungsbeleg auswirken, der dann zwingend ausgestellt werden müsste. Meines Wissens wäre das nur dann absetzbar, wenn Du die Kosten für alle übernimmst.
Tinchen: ich sehe, wir sind uns einig
