zappelfee hat geschrieben:
Hallöchen
Wie weit kann denn eine Tagesmüttervermittlerin von JA sich in meinen Tiger einmischen?
Wie weit bin ich von ihr abhängig?
....
LG zappelfee
Der örtliche Jugendhilfeträger - i.d.R. das zuständige JA - hat die fachliche Aufsicht (aber keine Dienstaufsicht) und kann sich daher, wie Tinchen geschrieben hat, in so ziemlich alles einmischen.
Sollte es bsp. zu Unfällen kommen welche einer mangelnden Wohnungsabnahme geschuldet sind, ist das JA in letzter Instanz verantwortlich. Aber genauere Angaben wären schon hilfreich.
LG